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   ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16   

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ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16 (https://dejure.org/2016,39486)
ArbG Essen, Entscheidung vom 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16 (https://dejure.org/2016,39486)
ArbG Essen, Entscheidung vom 15. November 2016 - 2 Ca 1522/16 (https://dejure.org/2016,39486)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16
    Vielmehr bildet ihre Gesamtheit die Vergütungsordnung, bei deren Aufstellung und Veränderung der Betriebsrat mitzubestimmen hat (vgl. BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 32, NZA 2008, 888).

    Die Vergütungsstruktur wird auch dann geändert, wenn sich durch die Streichung einer Jahreszuwendung zwar nicht der relative Abstand der jeweiligen Gesamtvergütungen zueinander verändert, aber Teile der Gesamtvergütung nicht mehr als zusätzliche Einmalzahlung zu einem bestimmten Datum geleistet werden, sondern die Gesamtvergütung auf monatlich gleichbleibende Beträge verteilt wird (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 18 aaO; 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25 aaO) .

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG v. 22.10.2015 - 8 AZR 168/14 - EzA Nr. 6 zu § 7 AGG; BAG v. 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 - NZA 2015, 1207 ff.; BAG v. 09.12.2014 - 1 AZR 146/13 - NZA 2015, 438 ff.).

    In diesem Fall kommt eine Schließung der Lücke durch das Gericht in Betracht (BAG v. 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 - juris).

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16
    BetrVG ausschließt - die bisher geltenden Entlohnungsgrundsätze auch bezüglich des verbleibenden Vergütungsvolumens zu beachten und im Falle ihrer Änderung die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 22, BAGE 117, 130) .

    Die Vergütungsstruktur wird auch dann geändert, wenn sich durch die Streichung einer Jahreszuwendung zwar nicht der relative Abstand der jeweiligen Gesamtvergütungen zueinander verändert, aber Teile der Gesamtvergütung nicht mehr als zusätzliche Einmalzahlung zu einem bestimmten Datum geleistet werden, sondern die Gesamtvergütung auf monatlich gleichbleibende Beträge verteilt wird (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 18 aaO; 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25 aaO) .

  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16
    (2) Will der Arbeitgeber seine finanziellen Leistungen nicht völlig zum Erlöschen bringen, sondern mit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung nur eine Verringerung des Volumens der insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel und zugleich eine Veränderung des Verteilungsplans erreichen, wirkt die Betriebsvereinbarung nach (BAG 26. Oktober 1993 - 1 AZR 5./93 - BAGE 75, 16, zu 2 b der Gründe; 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - BAGE 108, 299, zu I 3 c cc der Gründe; Kreutz GK-BetrVG 8. Aufl. § 77 Rn. 409; Fitting BetrVG 24. Aufl. § 77 Rn. 191 mwN; offen gelassen für die betriebliche Altersversorgung von BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, zu B I 5 a der Gründe und 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - BAGE 99, 75, zu II 2 b dd (2) der Gründe) .

    Die erforderlichenfalls von ihm anzurufende Einigungsstelle muss vielmehr ihrem Spruch über den neuen Leistungsplan das vom Arbeitgeber noch zur Verfügung gestellte Finanzvolumen als mitbestimmungsfreie Vorgabe zugrunde legen (BAG 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - aaO mwN).

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eine

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16
    Ein redlicher Arbeitgeber würde - wenn er die von ihm gestellte Klausel nicht so verstanden wissen wollte - die Bezeichnung als Tarifentgelt unterlassen, um klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), dass er nicht "nach Tarif" zahlen will, sondern sich das vereinbarte Entgelt ausschließlich nach den konkret bezifferten Parteivereinbarungen richten soll (BAG v. 13.05.2015 - 4 AZR 244/14 - NZA-RR 2016, 6 ff.; BAG v. 13.02.2013 - 5 AZR 2/12 - NZA 2013, 1024 ff.).

    Denn anders als in den Fallgestaltungen, die dem BAG in den Entscheidungen vom 13.05.2015 (4 AZR 244/14) und 13.02.2013 (5 AZR 2/12) zugrunde lagen, ist in jenem Arbeitsvertrag auch keine Bezeichnung des Entgelts als "Tarifentgelt", "Tarifgehalt", "tarifliche Vergütung" oder ähnliches erfolgt.

  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16
    Ein redlicher Arbeitgeber würde - wenn er die von ihm gestellte Klausel nicht so verstanden wissen wollte - die Bezeichnung als Tarifentgelt unterlassen, um klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), dass er nicht "nach Tarif" zahlen will, sondern sich das vereinbarte Entgelt ausschließlich nach den konkret bezifferten Parteivereinbarungen richten soll (BAG v. 13.05.2015 - 4 AZR 244/14 - NZA-RR 2016, 6 ff.; BAG v. 13.02.2013 - 5 AZR 2/12 - NZA 2013, 1024 ff.).

    Denn anders als in den Fallgestaltungen, die dem BAG in den Entscheidungen vom 13.05.2015 (4 AZR 244/14) und 13.02.2013 (5 AZR 2/12) zugrunde lagen, ist in jenem Arbeitsvertrag auch keine Bezeichnung des Entgelts als "Tarifentgelt", "Tarifgehalt", "tarifliche Vergütung" oder ähnliches erfolgt.

  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16
    (1) Will ein Arbeitgeber mit der Kündigung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung seine finanziellen Leistungen vollständig und ersatzlos einstellen, tritt keine Nachwirkung ein (BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - AP BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 54, zu II A 2 der Gründe).

    Sinn der Nachwirkung nach § 77 Abs. 6 BetrVG ist - zumindest auch - die kontinuierliche Wahrung betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungsrechte (BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - aaO).

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG v. 22.10.2015 - 8 AZR 168/14 - EzA Nr. 6 zu § 7 AGG; BAG v. 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 - NZA 2015, 1207 ff.; BAG v. 09.12.2014 - 1 AZR 146/13 - NZA 2015, 438 ff.).
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 146/13

    Zusätzliche Leistungen nach einer freiwilligen Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG v. 22.10.2015 - 8 AZR 168/14 - EzA Nr. 6 zu § 7 AGG; BAG v. 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 - NZA 2015, 1207 ff.; BAG v. 09.12.2014 - 1 AZR 146/13 - NZA 2015, 438 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 2 Sa 70/15

    Sozialplanabfindung

    Auszug aus ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16
    Danach ist eine Lückenfüllung nur möglich, wenn hinreichende und sichere Anhaltspunkte für eine solche vermutete Regelung durch die Tarifvertrags- bzw. Betriebsparteien gegeben sind oder nur eine ganz bestimmte Regelung billigem Ermessen entspricht (BAG v. 15.06.1989 - 6 AZR 57/87 - juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 20.08.2015 - 2 Sa 70/15 - juris).
  • BAG, 15.06.1989 - 6 AZR 57/87

    Tarifvertrag: Ausfüllung einer tariflichen Regelungslücke

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • BAG, 26.10.1993 - 1 AZR 46/93

    Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 1009/16

    Grundsätze der Vertragsauslegung; Vertragsklausel als Allgemeine

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16 abgeändert und die Beklagte verurteilt:.
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